Reisen mit schulpflichtigen Kindern

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Schule unterwegs - wie geht das?

Wir sind mit unseren beiden schulpflichtigen, deutschen Kindern (7 und 10) ein Jahr unterwegs durch Europa. "Und wie macht ihr das mit der Schule?!" Diese Frage kommt schnell - und das zurecht!

 

Als die ersten Spinnereien zu unserer Langzeitauszeit im Sommer 2019 aufkamen, standen für uns direkt drei Hürden fest, die es für eine tatsächliche Realisierung zu überwinden galt:

  1. Wie machen wir das mit der Schulpflicht? 
  2. Wie machen wir das mit der Finanzierung?
  3. Wie machen wir das mit dem Arbeitgeber?


Die hier aufgeführte Reihenfolge entsprach exakt unserer Einschätzung zur Größe der Hürden. Antworten auf die Positionen 2. und 3. können wir auch gerne geben - aber nicht an dieser Stelle. Also: damit zur ultimativen Schulpflicht-Hürde!

 

Seit ich Kinder habe, bin ich konfrontiert worden mit Horrorszenarien von verzweifelten Eltern, die am Flughafen oder einer anderen Landesgrenze von diensteifrigen Beamten an der Fahrt in den Urlaub gehindert und mit massiven Strafen belegt werden. Wir waren oft kurz vor Beginn der Ferien schon unterwegs ... aber da waren die Kinder noch klein und nicht in der Schule. Doch nun? Und dann ein ganzes Jahr?!


Wir hatten allerdings nicht nur von Horrorgeschichten gescheiterter Ausreisen gehört, sondern auch von Familien, die eine Langzeitauszeit mit schulpflichtigen Kindern gestartet haben. Wie also geht das?

 

Die intensive Internetrecherche und diverse Infogespräche förderten letztlich folgende legale Möglichkeiten in Deutschland zu tage: 

  1. Mindestens ein Elternteil ist Lehrer*in und unterrichtet die Kinder selbst. 
    Diese Option ist naheliegend legal, besitzen diese Eltern doch eine nachgewiesene pädagogische Ausbildung. 

    >> Wir jedoch sind keine Lehrer - und wollten es für die Reise auch nicht mehr werden.


  2. Die Schulleitung beurlaubt die Kinder offiziell.
    Hier kommt das Quäntchen Glück ins Spiel, denn es liegt tatsächlich im reinen Ermessen der Schulleiter*innen. Ob hier grundsätzlich Wohlwollen oder sogar Unterstützung zu erwarten ist, findet man schnell heraus.
    >> Wir hatten einerseits Glück, da unserer Schulleiterin der Kinder (beide auf der selben Grundschule) dem Projektvorhaben positiv gegenüberstand. Anderseits jedoch hatten wir auch Pech, denn wir leben 
    in Niedersachsen - und hier dürfen Schulleiter*innen maximal bis zu drei Monaten beurlauben. Also, keine Option für uns.

  3. Die Landesschulbehörde beurlaubt aus wichtigem Grund länger.
    Diese Option besteht, denn schließlich ist die Schulbehörde die im wesentlichen zuständige amtliche Einrichtung. Auch hier lässt das jeweilige Landesschulgesetz Ermessensspielräume zu. Aber ... die Anzahl der tatsächlich genehmigten Fälle ist extrem klein - im Grunde homöopathisch.
    >> Wir haben ganz normale Kinder, auf einer normalen Schule, in normaler Entwicklung mit normalen Eltern und einem unnormalen Anliegen. 
    Das reicht bei uns nicht für einen wichtigen Grund.

  4. Wir wechseln den Wohnsitz ins Ausland.
    Es gilt im Grunde überall in Europa Schulpflicht. Punkt. Es gibt jedoch einige Länder, die in ihrer Auslegung für das "Home Schooling", also die Unterrichtung der eigenen Kinder durch die Eltern, liberaler sind. Dazu zählen u.a. die Schweiz und die Niederlande.
    >> Aber wir wollten ja mit unserem Wohnsitz in Deutschland bleiben. Hier sind unsere Jobs und alle Perspektiven - mal abgesehen von Selbstständigkeit, Versicherungen und Steuerveranlagung. 
    Auswandern nur um der Schulpflicht für ein Jahr zu entgehen? Keine Option für uns.

  5. (Theoretische Option) Illegal reisen und die Bußgelder akzeptieren
    "Was passiert eigentlich, wenn wir einfach fahren würden?" Wir haben es nicht ausprobiert, aber es gab Momente, in denen ich zumindest kurz davor war.
    >> Die Bußgelder sind empfindlich und der Nervenkitzel bei jedem Grenzübertritt ist nichts, was sich für uns mit Auszeit und Gelassenheit in Einklang bringen lässt - schon gar nicht in Europa und über 12 Monate!

 

Gibt es also keine andere Chance? Doch. Wir sind einen anderen Weg gegangen.
Unsere 
Lösung: Wir haben die Kinder aus Deutschland abgemeldet. 

 

Diese Lösung folgt - so merkwürdig es klingt - streng der Behördenlogik. Das erste, was einem neuen Verwaltungsmitarbeiter beigebracht wird, ist zu fragen: "Bin ich hier überhaupt zuständig?". Als Selbstständiger habe ich diese Information für einen Witz gehalten, als ich sie zum ersten Mal gehört habe. Es ist aber kein Witz. Und wer hätte gedacht, dass ich eines Tages so froh über sie sein sollte?!


Wenn die Kinder als aus Deutschland abgemeldet werden, dann sind die deutschen (in unserem Fall die niedersächsischen) Behörden auch nicht mehr zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Schulpflicht. Logisch, oder? Wir haben seitens der Landesschulbehörde sogar schriftlich bestätigt, dass eine Schulpflicht in Deutschland nicht mehr besteht, sobald die Kinder aus Deutschland abgemeldet sind.


Typischerweise ist es bei einer Abmeldung so, dass man eine neue Adresse oder zumindest ein Einreiseland benennen kann, in das man auswandert. Für diesen Normalfall ist klar, dass dann auf der anderen Seite eine Einreisebehörde - in welcher Form auch immer - für die Meldung oder Weiterleitung sorgt, so dass dann wieder eine Stelle für die Kontrolle der Schulpflicht zuständig ist.


Wir aber melden unsere Kinder bei keiner Gegenseite an. Wir wandern nicht aus - wir reisen rum. Und an den jeweiligen Orten sind wir auch in der Regel nur wenige Tage. Und wohin uns die Reise führen wird, ist uns selbst nicht bewusst. Es gibt keinen Plan. 

 

Mit dieser Lösung sind wir also ins Rennen und die restliche Vorbereitungszeit gezogen. Zur Abmeldung ist dann noch folgendes wichtig: Schulpflichtige - und damit minderjährige - Kinder können nicht alleine aus Deutschland abgemeldet werden. Es muss sich mindestens ein Elternteil mit ihnen aus Deutschland abmelden. In unserem Fall hat Petra das übernommen. Dieser Formalakt kann allerdings frühestens sieben Tage vor der Ausreise aus Deutschland erfolgen. So haben wir es mit klopfendem Herzen gemacht und es ist alles glatt gegangen. 

Alle drei haben jetzt also in ihren Pässen den Vermerk "Ohne festen Wohnsitz" stehen. Das fühlt sich schon merkwürdig an - ist aber völlig legal und bislang auch ohne jegliche negative Folgewirkungen. Das Bundesmeldegesetzt sieht dann übrigens vor, das alle spätestens sieben Tage nach Wiedereinreise in Deutschland umgehend wieder angemeldet werden müssen. Und dann sind die Kinder natürlich wieder schulpflichtig und müssen von jeder Schule angenommen werden. 

 

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass alle trotz der Abmeldung aus Deutschland natürlich Deutsche Staatsbürger bleiben. Da wir unseren Wohnsitz behalten während der Auszeit und ich (Vater) auch mein Gewerbe in Deutschland fortführe, bin ich nicht aus Deutschland abgemeldet. So bleiben alle Fragen von Erreichbarkeit (Postadresse) und steuerlicher Veranlagung wie gehabt. Die Abmeldung von Petra hat einige Konsequenzen - soweit wir das recherchieren konnten. So kann eine nicht in Deutschland gemeldete Person bspw. kein KfZ zulassen in Deutschland. Dementsprechend haben wir das Auto noch kurz vorher auf mich ummelden müssen.

 

So sind wir nun also seit Beginn der Sommerferien 2020 mit unseren beiden schulpflichtigen Jungs unterwegs. Und natürlich verzichten wir nicht für ein Jahr auf Lernzeiten und Schulstoff. ABER: Wir haben uns nicht den Stress auferlegt, ein komplettes, neues Schuljahr im Stoff durchhecheln zu müssen. Der Große hat die 4. Klasse vor Fahrtantritt absolviert und somit stünde eh ein Schulwechsel mit neuer Klassengemeinschaft an. Dementsprechend planen wir erst einmal damit, dass er NACH unserem Jahr in die 5. Klasse und auf eine neue Schule kommt. Wenn er sich dann aufgrund seiner Entwicklung in diesem Jahr doch gleich in die 6. Klasse bewerben will ... ok. Dann kann man mit der neuen Schulleitung eine gemeinsame Einschätzung treffen. Wir werden es sehen, aber den Druck haben wir nicht. Im Zweifel "verliert" er also ein Jahr, was durch den Gewinn an Lebenserfahrung sicher mehr als ausgeglichen wird. 

Und der Kleine kommt laut Einschätzung seiner Klassenlehrerin mindestens in die alte Klasse zurück, da er in vielem schon einen kleinen Schritt voraus ist. Also auch hier kein Anlass für zusätzlichen Druck.

Soweit unsere Lösungsansätze, individuellen Umstände und Ansichten aktuell. Wir werden an anderer Stelle berichten, was wir dann im "Caravan Schooling" genau machen, welche Strukturen wir geschaffen haben und welche Erfahrungen wir als Nicht-Pädagogen mit dem Unterricht der eigenen Kinder machen. Das bleibt auf jeden Fall eines der größten Abenteuer auf unserer Reise ;).

Ach ja, und wenn uns auf den Campingplätzen Mensch darauf ansprechen, dass unsere Kinder doch wohl eigentlich zur Schule müssten - und "wie wir das denn machen würden?" - dann sagen wir mittlerweile meistens einfach: "Wir sind Lehrer". Wer dann wirkliches Interesse zeigt und etwas Zeit mitbringt, dem erzählen wir auch gerne - wie euch - die gesamte Geschichte. 

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